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Verpackungsrichtlinie Dänemark: Was Exporteure jetzt beachten müssen!
Dänemark führt ab 2025 die erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) für Verpackungen ein. Das bedeutet neue Registrierungs- und Meldepflichten für deutsche Exporteure.
Wesentliche Punkte zur EPR in Dänemark
✅ Registrierungspflicht: Ab dem 1. April 2024 müssen Unternehmen, die Verpackungen erstmals in Dänemark in Verkehr bringen, sich im Herstellerregister Dansk Producentansvar (DPA) registrieren.
✅ Meldepflicht: Bis spätestens 31. August 2024 mussten Unternehmen den geplanten Verpackungsverbrauch für das Jahr 2024 melden. Ab dem 1. Juli 2025 müssen zusätzlich Informationen über den Recycling-Anteil und die Mengen der einzelnen Materialarten angegeben werden.
✅ Umfang der Regelungen: Die EPR betrifft alle Arten von Verpackungen, unabhängig von Material oder Verwendungszweck. Es gibt keine Bagatellgrenzen; auch kleine Mengen müssen gemeldet werden.
✅ Kleinmengenregelung: Unternehmen, die weniger als 8 Tonnen Verpackungen pro Jahr in Verkehr bringen, haben reduzierte Meldepflichten und müssen lediglich die Gesamtmenge angeben.
💡 Tipp: Um mögliche Risiken durch die neuen Vorgaben zu minimieren, empfiehlt es sich, frühzeitig in Dialog mit einer Organisation zu treten. Diese kann Ihnen helfen, Ihre Prozesse entsprechend anzupassen und sicherzustellen, dass alle Anforderungen erfüllt sind.
Dieser Beitrag ist Teil einer Serie zum Thema Verpackungsverordnung in Skandinavien – bleiben Sie dran, um mehr zu erfahren!