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Spanien-Export: Was sich 2025 für Verpackungen ändert – und wie du dich vorbereitest.

17. Januar 2025

Spanien-Export: Was sich 2025 für Verpackungen ändert – und wie du dich vorbereitest.

Seit Januar 2025 gelten in Spanien neue Anforderungen für Gewerbe- und Industrieverpackungen – und das betrifft alle Exporteure:

🔹 EPR-System ist Pflicht: Gewerbe- und Industrieverpackungen müssen jetzt an einem EPR-System (erweiterte Herstellerverantwortung) teilnehmen.
🔹 Bürokratische Vorgaben: Unternehmen benötigen einen Bevollmächtigten in Spanien, eine spanische Steuernummer und eine digitale Signatur, um den gesetzlichen Meldepflichten nachzukommen.
🔹 Mengenmeldung: Verpackungsmaterial muss korrekt und monatlich über den Bevollmächtigten gemeldet werden, um die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen.

Um die neuen Vorschriften optimal umzusetzen, hier 5 praktische Tipps, die euch den Einstieg erleichtern:

1️. Frühzeitige Registrierung: Meldet euch im Herstellerregister des spanischen Umweltministeriums (MITECO) an, um Engpässe zu vermeiden und eine reibungslose Umsetzung sicherzustellen.
2️. Kennt eure Verpackungen: Verschafft euch Klarheit über die Arten von Verpackungen, die ihr nach Spanien liefert – Commercial oder Industrial?
3️. Koordination mit den Partnern: Stellt sicher, dass eure lokalen Partner über die neuen Anforderungen Bescheid wissen und ihre Prozesse angepasst haben.
4️. Compliance-Monitoring: Implementiert interne Kontrollprozesse, um sicherzustellen, dass alle Vorgaben eingehalten werden.
5️. Mengenmeldung sicherstellen: Plant interne Prozesse ein, um die monatliche Meldung der Verpackungsmengen über euren Bevollmächtigten fehlerfrei umzusetzen.

Die gute Nachricht: Die AHK Spanien bietet Unterstützung, um die bürokratischen Hürden zu meistern.

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