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Neue Anforderungen für alle Exporte nach Schweden – Teil 1
Schweden hat seine Umwelt- und Recyclingvorgaben für Verpackungen verschärft, und die neuen Regeln betreffen alle Unternehmen, die Verpackungen nach Schweden exportieren.
Hier sind die wichtigsten Pflichten, die Sie im B2B-Geschäft beachten müssen:
✅ Registrierung und PRO-Mitgliedschaft:
Seit dem 1. Januar 2024 müssen alle Unternehmen, die Verpackungen nach Schweden liefern, sich bei der schwedischen Umweltschutzbehörde registrieren und einer anerkannten Herstellerverantwortungsorganisation (PRO) beitreten – oder eine eigene PRO gründen.
✅ Teilnahme an Rücknahmesystemen:
Für jede Art von Verpackung im schwedischen Geschäftsverkehr gilt eine Rücknahmepflicht. Egal, ob Primär-, Sekundär- oder Transportverpackungen – alle müssen durch ein Rücknahmesystem abgedeckt sein.
✅ Berichtspflichten:
Unabhängig von der Unternehmensgröße sind regelmäßige Berichte zur Verpackungsmenge erforderlich, die in Verkehr gebracht wird.
Nichteinhaltung dieser Vorschriften kann empfindliche Sanktionen nach sich ziehen.
💡 Tipp: Um mögliche Risiken durch die neuen Vorgaben zu minimieren, empfiehlt es sich, frühzeitig in Dialog mit einer schwedischen Herstellerverantwortungsorganisation zu treten. Diese kann Ihnen helfen, Ihre Prozesse entsprechend anzupassen und sicherzustellen, dass alle Anforderungen erfüllt sind.
Dieser Beitrag ist Teil einer Serie zum Thema Verpackungsverordnung in Skandinavien – bleiben Sie dran, um mehr zu erfahren!